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STAATLICHE FÖRDERUNG DER KOSTEN

Eine Förderung von bis zu 100% ist möglich!

Unsere Aus- und Weiterbildungen im Kfz-Bereich nach § 81 SGB III sind besonders praxisnah. Aufgrund des modularen Konzepts steht Ihren individuellen beruflichen Wünschen und Möglichkeiten nichts im Weg. Im Anschluss vermitteln wir Sie zum passenden Arbeitgeber. Sämtliche Kosten können zu 100% gefördert werden. So z. B. mit einem Bildungsgutschein über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit, über WeGebAU oder dem Rententräger.

Eventuell sind Sie noch unentschlossen, wohin Sie Ihr beruflicher Weg führen soll. Nehmen Sie doch an einem 4-wöchigen Kurs zur beruflichen Orientierung teil. Somit können Sie Einblicke in die vielfältigen Tätigkeitsbereiche als Smart-Repair-Fachkraft gewinnen.

Die Kosten dieser Schulungen nach § 45 SGB III können mithilfe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins über das Jobcenter oder der Agentur für Arbeit 100% gefördert werden.

Neben den nach AZAV zugelassenen beruflichen Weiterbildungen bieten wir Ihnen eine Reihe professioneller Fachseminare an. Hier lassen sich die Grundlagen der einzelnen Techniken zur Kfz-Instandsetzung in verkürzten Seminaren praktisch erlernen.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Fachkräften. Lassen Sie sich oder Ihre Mitarbeiter in den verschiedenen Smart-Repair-Bereichen schulen.

1. Beratungsgespräch

Sie erhalten von uns eine unverbindliche und kostenfreie Beratung. Wir erläutern Ihnen umfassend die Möglichkeiten der Weiterbildung.

Außerdem prüfen wir mit Ihnen, welche Wege der Förderung für Sie infrage kommen. Anschließend erhalten Sie weiteres Informationsmaterial und ein Angebot von uns.

2. Beantragung der Fördermittel

Im Fall eines Bildungsgutscheins oder eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins legen Sie unser Angebot Ihrem Sachbearbeiter/in beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vor.

Sie besprechen gemeinsam mit Ihrem Sachbearbeiter/in Ihren Wunsch nach der angestrebten Qualifizierung.

3. Organisation & Beginn

War der Antrag auf Fördermittel erfolgreich? Lassen Sie uns den Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zukommen.

Eine umfassende Absprache mit Ihnen im Vorfeld gewährleistet dann den reibungslosen Beginn Ihrer Qualifizierung an der IbF.

Vorteil der IbF als nach AZAV zugelassener Bildungsträger

Von Ihrer regional ansässigen Agentur für Arbeit werden die Weiterbildungskosten übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Dem Arbeitnehmer können die notwendigen Weiterbildungskosten erstattet werden.

Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten, wie z.B. Fahrkosten, gewährt werden. Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein und können somit unter unseren zugelassenen Weiterbildungsangeboten der Kategorie “Berufliche Weiterbildung” (Maßnahmen nach § 81 SGB III) wählen.


Arbeitssuchende können ihre Weiterbildung über den Bildungsgutschein fördern lassen. Durch die anerkannte AZAV-Zertifizierung können die anfallenden Kosten durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zu 100% gefördert werden.

Hierzu zählen auch alle Kosten, die direkt in Verbindung mit der Weiterbildungsmaßnahme stehen: Fahrtkosten, Unterbringungskosten, Verpflegung, Kinderbetreuung.

Die staatliche Förderung trifft ebenso für geringqualifizierte Arbeitnehmer zu. Nähere Informationen darüber erhalten Sie im Abschnitt zum WeGebAU-Programm.

Voraussetzungen für den Bildungsgutschein:

  •  Beratung durch die Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge auslaufen


Für Arbeitssuchende bieten wir Kurse zur beruflichen Orientierung an. Über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit sind diese Orientierungsmaßnahmen mithilfe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins förderungsfähig. Dabei werden ebenfalls 100% der Schulungskosten übernommen.

Ziel der beruflichen Erprobung bzw. Orientierung ist die “Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen”.


Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die geringqualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben.
Die Förderung stellt eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen dar. Gefördert werden können also Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.

Voraussetzung für WeGebAU:

  • Erwerb des letzten Berufsschulabschlusses liegt mind. 4 Jahre zurück
  • Die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung des Mitarbeiters liegt mind. 4 Jahre zurück
  • Freistellung des Mitarbeiters von der Arbeit für die Teilnahme an der Weiterbildung mit weiteren Anspruch auf Arbeitsentgelt


Viele unserer Fachseminare können ebenfalls staatlich gefördert werden. Mithilfe der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Lehrgänge und Prüfungen in Höhe von bis zu 500 Euro. Diese Prämie können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss dann noch als Eigenanteil geleistet werden. Unter www.bildungspraemie.info erhalten Sie weiterführende Informationen.

Voraussetzungen für die Bildungsprämie:

  • Durchschnittlich 15 Stunden in der Woche erwerbstätig – dies gilt auch für Selbständige
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • 20.000 Euro jährlich zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden
  • 40.000 Euro jährlich zu versteuerndes Einkommen bei Ehepartnern


Auch der Europäische Sozialfond (ESF) unterstützt Menschen durch berufliche Ausbildungen und Qualifizierungen. Somit sollen deren Berufschancen erhöht und neue Kenntnisse erworben werden.

Das Ziel der ESF-Finanzierung ist die Schaffung neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze in der EU. Dies erfolgt durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte.
Dadurch ist die Förderung länderbezogen unterschiedlich. Den Zuschuss von bis zu 80% der gesamten Lehrgangskosten müssen Sie nicht zurückzahlen. Selbstverständlich erhalten Sie hierzu eine ausführliche Beratung von uns.


Rententräger / Berufs­genossen­schaften:

Falls aus gesundheitlichen Gründen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, ist es möglich, einen Antrag auf Hilfe zur beruflichen Rehabilitation zu stellen. Bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Berufsgenossenschaft kann Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung beantragt werden. Bei Bedarf informieren wir Sie dazu gerne umfassender.

Berufsförderungs­dienst der Bundeswehr:

Der Berufsförderungsdienst (BFD) unterstützt Zeitsoldaten dabei, sich nach ihrer Dienstzeit wieder erfolgreich in das zivile Berufsleben zu integrieren. Je qualifizierter sie sind, umso einfacher gestaltet sich natürlich der Übergang in den Arbeitsalltag.

Berufssoldaten, Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienst Leistende können über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr eine Weiterbildung oder Umschulung beantragen. Der BFD fördert Maßnahmen bis zu 100%. Die Soldaten haben sogar schon während der Dienstzeit die Möglichkeit, die Weiterbildung zu besuchen, um sich auf ein Leben nach der Bundeswehr vorzubereiten.

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